Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2020 - 1 StR 1/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21541
BGH, 29.06.2020 - 1 StR 1/20 (https://dejure.org/2020,21541)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2020 - 1 StR 1/20 (https://dejure.org/2020,21541)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2020 - 1 StR 1/20 (https://dejure.org/2020,21541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,21541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG, § 32 Abs. 2 RVG

  • Wolters Kluwer

    Festsetzen des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren zur Verteidigung gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 2 Abs. 1 ; RVG § 33 Abs. 1 ; RVG § 73 Abs. 1
    Festsetzen des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren zur Verteidigung gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18

    Festsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 29.06.2020 - 1 StR 1/20
    Maßgeblich ist der Nominalwert der titulierten Einziehungsforderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 09.01.2019 - 1 StR 602/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 29.06.2020 - 1 StR 1/20
    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im (ersten) Revisionsverfahren (1 StR 602/18) zur Verteidigung des Angeklagten A. gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB) wird auf 5.573 EUR festgesetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht